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BVDM kritisiert Gesetz zur Familienpflegezeit

Der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) hat das Gesetz zur Familienpflegezeit als in der Praxis wenig realisierbar kritisiert und sich deshalb an Bundesfamilienministerin Kristina Schröder gewendet. „Pflegesituationen treten meist unvermittelt auf. Der Verlauf ist oft weder absehbar noch planbar“, erklärt BVDM-Hauptgeschäftsführer Paul Albert Deimel. <P>Personalpolitisch seien daher individuelle Regelungen auf betrieblicher Ebene dem gesetzlichen Modell der Familienpflegezeit vorzuziehen. „Für die arbeitsrechtliche Flankierung reichen hierzu die bestehenden gesetzlichen Ansprüche auf Teilzeitbeschäftigung und Inanspruchnahme von Pflegezeit aus“, so Deimel. Das Familienpflegezeit-Modell bringe vor allem für kleinere Betriebe kaum leistbare hohe finanzielle Risiken und administrative Belastungen mit sich. Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftige ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen.